Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Erwerb der Fachkunde nach DGUV 3 (ehem. BGV A3), DGUV 303-001 (ehem. BGG 944), VDE 0105-100 und VDE 0100 -1000
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind ausschließlich Elektrofachkräften vorbehalten. Mit einer Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist es „Nichtelektrikern“ gestattet, eigenverantwortlich elektrotechnische Arbeiten durchzuführen, welche eng mit der eigenen Tätigkeit verbunden sind.
Zielgruppe: Schlosser, Instandhalter, Möbeltischler, Klempner, Kundendienstmonteure
Voraussetzungen: Ausbildung in einem gewerblich technischen Beruf
Abschluss: " Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten " nach DGUV 3 (ehem. BGV A3), DGUV 303-001 (ehem. BGG 944), VDE 0105 - Teil 100 und VDE 1000 - Teil 10
Inhalt:
o Grundlagen der Elektrotechnik
o Die Wirkungen des el. Stromes auf Menschen, Nutztiere und Sachwerte
o Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
o Prüfung der Schutzmaßnahmen
o Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
o Anwendung der 5 Sicherheitsregeln
o Grundlagen für Erste Hilfe bei Elektrounfällen
o Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
o Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Praxis:
o Erstellen und Lesen von einfachen Schaltplänen
o fachgerechtes Zurichten von Kabel und Leitungen
o Umgang mit Messgeräten, Messübungen
o Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701/0702
o Fachgerechter Anschluss von Motoren und anderen Betriebsmitteln für Wechsel – und Drehstrom
Abschlussprüfung
Preis: ab 795,-€ / TN